Donnerstag, 15. November 2012

Von kleinen und grossen Peinlichkeiten

Machen Sie den Test: Geben Sie im Internet bei einer Suchmaschine Ihren vollen Namen ein. Und, was kommt dabei heraus? Eventuell Nacktfotos, negative Äusserungen in Foren oder andere unangenehme Dinge, die Sie am liebsten direkt löschen würden?
 
"Ego-Googeln", wie man das Suchen nach dem eigenen Namen im Fachjargon nennt, tun die meisten Internetbenutzer nicht nur aus Eitelkeit. Es kann manchmal durchaus auch nützlich sein, wenn man selbst weiss, was andere im Internet über einem erfahren können. Oft sind einige Resultate davon nicht erwünscht. (Schön zu sehen, dass Politiker die vorhandenen Möglichkeiten der Internettechnologien nutzen, Herr Alexander Müller, Google-Alert?).
 
Ist man gerade auf Stellensuche, interessiert sich auch die Personalabteilung dafür. Duch das Internet lassen sich häufig umfassende Rückschlüsse auf Lebenslauf, Vergangenheit, Meinungsäusserungen und Freizeitaktivitäten des Kandidaten ziehen. Personalverantwortliche sprechen dabei von einem B-Profil. Weicht dieses B-Profil vom sogenannten A-Profil, also den offiziellen Bewerbungsunterlagen ab, wird es eng für den Bewerber. Negative Auswirkungen davon können sein, dass man nicht zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Bewerber, die dennoch zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, geraten schnell in ein Kreuzverhör und müssen sich peinlichen Fragen stellen.
 
Der Hightech-Verband BITKOM gibt Tipps gegen unerwünschte Inhalte im Netz:
 
1. Regelmässig nach eigenen Treffern suchen
Wer viel im Netz veröffentlicht oder in der Öffentlichkeit arbeitet, sollte regelmässig seinen Ruf prüfen.
 
2. Nicht zu viel preisgeben
Im täglichen Leben würden die meisten Menschen kaum Unbekannten ihr Privatleben offenbaren. Auch im Internet haben es die Nutzer selbst in der Hand, den Zugang zu privaten Infos zu beschränken.
 
3. Eigene Einträge auf Webseiten entfernen
Sie haben etwas in einem Forum geschrieben, dass Ihnen peinlich ist? Wenn Sie es nicht selbst entfernen können, bitten Sie den Verantwortlichen der Webseite per Mail höflich, den Eintrag zu löschen.
 
4. Eigene Fotos und Texte schützen
Jemand hat unerlaubt Ihre Fotos und Texte ins Netz gestellt? Dann können Sie verlangen, dass er sie löscht. Im privaten Umfeld sollte eine Aufforderung per Telefon oder E-Mail reichen. Passiert nichts, können Sie vom Anwalt eine Abmahnung und Unterlassungserklärung schicken lassen. Derjenige, der Ihr Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verletzt hat, muss zumindest einen Teil der Kosten ersetzen.
 
5. Recht am eigenen Bild durchsetzen
Auch wenn ein anderer Fotos von Ihnen gemacht hat, darf er sie nicht beliebig veröffentlichen. Jeder hat ein "Recht am eigenen Bild". Das heisst, Sie dürfen selbst bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von Ihnen veröffentlicht werden. Vor allem bei Fotos aus dem Freundes- und Bekanntenkreis dürfte ein Anruf oder eine E-Mail reichen.
 
6. Veraltete Einträge in Suchmaschinen tilgen
Auch wenn Sie einen Text im Web gelöscht haben, kann er noch in Suchmaschinen auftauchen. Grund dafür ist: Die Maschinen verfügen über einen Zwischenspeicher, in dem Kopien gesuchter Dokumente abgelegt werden. Wenn es um Ihre Homepage geht, können Sie den Cache-Speicher bei manchen Suchmaschinen selbst löschen. Dazu müssen Sie sich beim Anbieter registrieren. Geht es um fremde Webseiten oder öffentliche Foren und Communities, bitten Sie deren Betreiber darum.
 
7. Profis engagieren
"Reputation Manager" nennen sich die Spezialanbieter, die für Ihre Kunden das Erscheinungsbild im Netz beeinflussen. Sie kümmern sich nicht nur um das Entfernen unerwünschter Einträge, sondern beeinflussen auch die Ergebnisse von Suchmaschinen.

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